Pressebericht der Senioren Union Niedersachsen

Senioren-Union: Ältere Generation belastet den Staat nicht


Es gibt Interesse am Betreuungsgeld!
Es stimmt nicht, dass kein Interesse an dem Betreuungsgeld besteht, das ja auch recht klein ausgefallen ist. In interessierten Ländern, wo entsprechende Aufklärung und Werbung gemacht wird, sind auch zahlreiche Anmeldungen vorhanden. So zum Beispiel in Bayern wo den potentiellen Antragsteller vorbildliche Hilfestellung angeboten und Werbung für das Betreuungsgeld gemacht wird und es nicht als Herdprämie diskriminert.

Anders hingegen die rot-grüne Landesregierung in Rheinland-Pfalz, die jegliche Werbung aus politischen ideologischen Gründen ablehnt, somit ein Bundesgesetz missachtet! Die Kleinstkinder lieber in die Krippe schickt, die zur Zeit wie es von Fachleuten heißt, pädagogisch nicht adäquat ausgestattet sind, was selbst die Befürworter zugeben müssen. Was aus solchen Kindern wird oder werden kann hat eine Langzeitstudie aus den Vereinigten Staaten deutlich gezeigt.
Dr. Rainer Böhm fast in seinem Artikel in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 4. April 2012 treffend zusammen. "Die dunkle Seite der Kindheit". Kleinkinder dauerhaftem Stress auszusetzen, ist unethisch, verstößt gegen Menschenrecht, macht akut und chronisch krank. Dieses Wissen hindert die Bundesregierung und Wirtschaftsverbände nicht daran, die Erhöhung der Zahl der außerfamiliären Betreuungsplätze zum Ausweis moderner Familienpolitik zu stilisieren.
"Eine Analyse der Risiken und Nebenwirkungen der deutschen Krippenoffensive" von Dr. Rainer Böhm. Man muss diese Meinung nicht unbedingt teilen, aber solange die Voraussetzungen für pädagogisch einwandfreie Bedingungen nicht gegeben sind, sollte man darüber schon nachdenken. Die Bundesregierung hat durch das Betreuungsgeld, wenn auch keine Wende in der Betreuung von Kleinstkindern, so doch eine gewisse Liberalisierungund den Eltern eine Wahlmöglichkeit geschaffen. In unserem Grundgesetz Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG steht der Grundsatz, "dass Pflege und Erziehung der Kinder das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht ist.

Er schützt also die freie Entscheidung der Eltern darüber, wie sie dieser natürlichen Verantwortung gerecht werden wollen." Ich möchte noch hinzu fügen, wie sie über diese Verantwortung entscheiden können. Es gibt sicherlich viele Fälle in denen die Eltern anders entscheiden müssen, als sie es gerne möchten, weil die wirtschaftlichen Gegebenheiten sie dazu zwingen. Und den Trennungsschmerz und die Tröstung der Kleinen den Betreuerinnen überlassen müssen, wenn sie denn aus personellen Gründen dazu in der Lage sind. Ein Erziehungsgehalt, nicht das geringe Betreuungsgeld, könnte die Eltern aus dieser Konfliktsituation befreien. Nicht die Interessen der Oppositionsparteien, nicht die Interessen der Wirtschaftsverbände, sondern das Wohl der Kinder muss an erster Stelle stehen

Hans Turi, 29. Juli 2013